Unser gutes Recht

(Herwig im September 2008 / Eigenes Gedankengut:)

 

Vielleicht hattet ihr in der Vergangenheit auch schon mal das Gefühl, dass in bestimmten durch die Medien publizierten Rechtsfällen ein für euch unverständliches Urteil durch den vorsitzenden Richter gesprochen wurde?

Hat Justitia bei uns alles im Griff?

Dieses Unverständnis brachte mich dazu diese Zeilen zu schreiben. Denn mir ist es schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge, dass Urteilsverkündungen "im Namen des Volkes" gesprochen werden.

 

Da werden Urteile bekannt, die sich absolut nicht mit meinen Vorstellungen von Gerechtigkeit decken. Aus diesem Grund nutze ich zu allererst die Gelegenheit und gebe Kund, dass alle Urteile "im Namen des Volkes, ausgenommen Herwig Kühn" gesprochen werden!

 

 

Doch bei meiner Absage an die deutsche Rechtsprechung möchte ich es nicht belassen. Ich werde hier einmal versuchen auch anhand von Beispielen meine Kritik zu erläutern.

Zunächst sollte einmal klargestellt werden, was die Begriffe "Gesetz" und "Gerechtigkeit" eigentlich bedeuten. (Ich weise im Übrigen darauf hin, dass ich kein Jurist bin und hier nur mit eigenen Worten nach bestem Wissen meine persönlichen Gedanken mitteile. Ich übernehme keine Garantie für die Richtigkeit der Aussagen und Begriffserklärungen.)

 

NEU!

Wem das hier zu lang und zu trocken erscheint, der möge sich

zum Interview mit Richter "von Rechtsnot"

begeben.

Dort gehe ich auf eine lockere Art mit dem Thema um.

 

Gesetz & Gerechtigkeit

Als Gesetz bezeichnet man im Allgemeinen eine Ansammlung von Regeln, die durch die Gesetzgebung festgelegt werden.

Der Begriff Gerechtigkeit ist nicht so klar zu definieren. Gerechtigkeit ist eher etwas, das jeder von uns individuell empfindet. Es hat etwas mit unseren Normen und unserem moralischen Empfinden zu tun. Es ist ein umfassender Begriff für die Art und Weise, wie wir unser Leben miteinander organisieren sollten. Der Begriff wird im Folgenden noch öfter auftauchen und sich dabei erklären.

Andere Länder - andere Sitten - andere Gesetze

Wichtig ist nur sich bewußt zu sein, dass das Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen sich von der ausgeübten, durch die Rechtsprechung per Gesetz und Gerichtsurteil ausgeführten Gerechtigkeit unterscheiden kann.

Ein Gerichtsurteil sollte in jedem Fall einen Gesetzesbruch gerecht bestrafen. Ob der einzelne Bürger diesen Urteilsspruch auch als gerecht empfindet oder nicht hängt in starkem Maße von seinem eigenen moralischen Empfinden ab, dass sich wiederum durch seine persönlichen Lebensumstände definiert.

Es spielt eine entscheidende Rolle wo auf der Erde ich geboren wurde, wo ich aufwuchs, welche Normen und Gesetze dort galten, mit welchen Menschen ich verkehrte, was mir in der Schule gelehrt wurde, welche persönlichen Erfahrungen ich gemacht habe und vieles mehr.

 

Rechtsprechung in Deutschland

Uns soll hier mal nur Deutschland interessieren, denn woanders auf der Erde gelten andere Gesetze. Da verliert ein Dieb schon mal seine Hand für einen Diebstahl. Da wird auch schon mal jemand  für das Töten eines Menschen mit dem Tod bestraft. Aber wir leben hier in Deutschland. Und da läuft das anders: eher die Weichspül-Variante.

Nach ihren Gesetzen haben sich die Bewohner der Bundesrepublik Deutschland zu richten. Nur so ist ein einigermaßen harmonisches Zusammenleben möglich.

Damit auftretende Gesetzesbrüche auch gerecht bestraft werden und wir vor Willkür geschützt werden, gibt es unsere Gerichte. Sie sind unsere Judikative: Die rechtsprechende Gewalt. Sie urteilen im Namen des Volkes, was übrigens beinhaltet, dass die Rechtsprechung vom Volk ausgeht. Diese sogenannte Volkssouveränität stellt uns (das Volk) per Gesetz sogar über die Verfassung! Das sei hier nur einmal angemerkt.

Urteils - Vermögen

Wenn ich hier behaupte, dass mir viele Urteile bekannt sind, die ich als ungerecht empfinde, dann ist das vollkommen legitim, da es um mein eigenes Rechts- bzw. Unrechtsempfinden geht. Das tragische an der Sache ist für mich, dass ich den Gerichten eingestehen muß, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten (soweit ich das beurteilen kann) überwiegend korrekt ihre Pflicht erfüllen. Sie sprechen Recht anhand der Mittel, die ihnen zur Verfügung gestellt werden. Mit der Ausnutzung der zur Verfügung stehenden Strafmaße hadern sie allerdings.

Sie sind weit davon entfernt Recht im Sinne von gefühlter Gerechtigkeit zu sprechen!

Ich möchte hierzu einen Beispielfall ansprechen. Es handelt sich um einen realen Fall. Da ich der Bruder des Opfers bin, kann ich nicht umhin zuzugestehen dass ich in diesem Fall als befangen gelte. Ich werde aber, da inzwischen einige Zeit verstrichen ist (über 8 Jahre) durchaus objektiv an den Sachverhalt herangehen. Im Übrigen gibt es unzählige Fälle,die diesem ähneln und bei denen von einem deutschen Gericht ein ähnliches Urteil gefällt wurde.

 

Ein Beispiel

Ich schildere zunächst ohne nähere Erläuterungen was geschehen ist:

Am 16.März 2000 um 19.44Uhr betrat der (damals) 43jährige Täter ein Gasthaus, in dem seine von ihm getrennt lebende Frau als Bedienung arbeitete. Er schoß mit einer sogenannten Magnum 5 Mal auf die vor ihm flüchtende Frau. Drei der fünf Schüsse waren tödlich. Anschließend schoß sich der Täter selbst in die Brust, überlebte jedoch.

Soviel zum Tathergang.

Was denkt Ihr wenn ihr das lest? Meine Fragen an euch zu diesem Zeitpunkt:

 

 

  1. War dies ein Mord ?
  2. Wie hoch sollte die Freiheitsstrafe sein: 5 Jahre, 8 Jahre, 12 Jahre oder 15 Jahre?
  3. Sollte man noch andere Details zum Hergang wissen bevor man urteilt?
  4. Ist es für die Beurteilung relevant, dass sich der Täter anschließend selbst in die Brust schoß?

 

Nehmt euch kurz die Zeit die Fragen vor eurem Gewissen zu überdenken und wählt eure Antworten bevor ihr weiter lest.

Die Anklage

Wie ihr unten an der Zeitungsschlagzeile erkennen könnt, wurde in diesem Fall wegen Totschlags angeklagt.

Zitat: [ Der 42-jährige wird nicht wegen Mordes angeklagt, da erschwerende Umstände, wie Heimtücke, nicht ohne Weiteres hergeleitet werden können.]

Quellangabe: Badische Zeitung v. 08.09.2000

Ich habe ja keine Ahnung wie ihr die Fragen zuvor beantwortet und ob ihr dabei vielleicht schon auf den Artikel geschielt habt. Ich hatte damals jedenfalls fest mit einer Mordanklage gerechnet und war schon reichlich erstaunt über diese Beurteilung der Tat.

Ich möchte da etwas näher drauf eingehen:

Fakten:

In Deutschland unterscheidet man zwischen 3 Formen der vorsätzlichen Tötung.

  • Mord (=Grunddelikt + niedere Beweggründe o. Heimtücke)
  • Totschlag (=Grunddelikt)
  • Tötung auf Verlangen (=Grunddelikt - Privilegierungstatbestand)

Hingewiesen sei noch auf "besonders schwere Fälle" oder auch "minder schwere Fälle" von Totschlag.

Im deutschen Strafrecht gilt das Schuld- und Verantwortungsprinzip: Wer ohne Schuld handelt kann deshalb nicht bestraft werden.

Es gilt nach dem Grundgesetz der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.

Außerdem ist die "Resozialisierung" des Täters das Ziel.

Einmal abgesehen davon, dass ich mich vor diesem Drama noch nicht tiefer mit dem Thema befasst habe ist dies nach wie vor ein entscheidender Punkt in meiner Argumentation:

Mir fehlt vollkommen das Verständnis für diese "Abstufungen". Stuft man etwas ab, muss auch immer von jemandem entschieden werden, in welche Kategorie die Tat eingestuft werden soll.

Erstens können hier Fehleinschätzungen, Fehlinterpretationen, Mangel an wichtigen Fakten, durchaus auch persönliche Empfindungen und andere Faktoren zu einer falschen Einstufung führen.

Zweitens: Wie können wir uns überhaupt anmaßen darüber zu urteilen ob die eine Tötung schlimmer war als die andere?! Das hieße ja, dass sich das Töten eines Menschen teilweise oder ganz (unter Alkoholeinfluß z.B.) entschuldigen ließe.


"Ohne Schuld handeln"

ist doch ebenfalls eine völlige Unmöglichkeit.

Mein Körper ist stets die Ursache für von ihm ausgehende Handlungen.

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